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LUX PROTECT-Garantiekarte

(nachstehend "Allgemeine Geschäftsbedingungen" genannt)

Fassung gültig ab 1.07.2023


§ 1

Allgemeine Bestimmungen der Regelung

1) Diese Garantiekarte definiert den Umfang und die Bedingungen der LUX PROTECT Garantie für die Nutzer der Geräte, das Verfahren für Fernverträge und für in einem Ausstellungsraum abgeschlossene Mietverträge.

2) Lux Trade verpflichtet sich, die LUX PROTECT-Garantieansprüche gemäß den in den vorliegenden Bestimmungen festgelegten Bedingungen zu bearbeiten. Lux Trade behält sich das Recht vor, den LUX PROTECT Service über Dritte anzubieten. 3.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die LUX PROTECT-Garantieansprüche entsprechend ihrem Zweck und den in diesem Garantieschein festgelegten Bedingungen zu nutzen.

(4) Auf die mit dem Verbraucher geschlossenen Fernabsatzverträge und deren Änderungen finden die folgenden Bestimmungen Anwendung:

1) das Gesetz über das Bürgerliche Gesetzbuch (GBl. 2022.1360, d.h. 2022.06.29 in der geänderten Fassung)

2) Gesetz über die Rechte der Verbraucher (GBl. 2020.287, d.h. vom 2020.02.21 in der geänderten Fassung) und andere einschlägige allgemein gültige Rechtsakte.


§ 2

Begriffsbestimmungen

Die LUX PROTECT-Garantiekarte ist eine Garantieerklärung im Sinne von Artikel 577 des Gesetzes über das Bürgerliche Gesetzbuch (GBl. 2022.1360, d.h. vom 29.06.2022 in der geänderten Fassung), in dem die Verpflichtungen des Garantiegebers (Luxtrade II sp. z o.o. (früher: Luxtrade sp. z o. o. sp. k.)) und die Rechte des Käufers (Nutzers) für den Fall festlegt, dass die verkaufte Sache infolge einer mechanischen Beschädigung beschädigt wird. Diese Leistung ist eine von der Grundgarantie von Luxtrade getrennte Garantie. Weitere Garantieleistungen und -ausschlüsse sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.

Andere Begriffe, die im folgenden Teil des Garantiescheins verwendet werden, bedeuten:

1. Sperre - jede Anwendung oder Funktion, die den Zugriff auf das Gerät verhindert, einschließlich Passwort-, Code-, Muster-, Fingerabdruck- oder Gesichtserkennungssystemsperren.

2. Verkaufsnachweis - eine Rechnung, ein Beleg, eine Rechnung oder ein anderes von Lux Trade ausgestelltes Dokument, das den Kauf der erweiterten LUX PROTECT Garantie bestätigt und den Preis der Dienstleistung sowie das Datum des erweiterten Schutzes enthält.

3. Kaufnachweis - eine Rechnung, ein Beleg, eine Quittung oder ein anderes Dokument, das den Kauf des Geräts im Geschäft von Lux Trade bestätigt und den Kaufpreis und das Kaufdatum enthält (z. B. eine Überweisungsbestätigung).

4. Arbeitstag - jeder Wochentag von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage.

5) Bildschirm - der Teil des Geräts - die LCD-Matrix, die zur Anzeige des Bildes dient.

6) Garantie - die grundlegende Garantie, die Lux Trade dem Nutzer für das gekaufte Gerät gewährt.

7) Hotline - ein Callcenter für Benutzer, das Schadensmeldungen entgegennimmt, Informationen über den Stand der Reparatur liefert und Unterstützung bei der Vorbereitung des Geräts für die Rückgabe an die Reparaturwerkstatt bietet.

8 Missbrauch - die Nutzung der Nutzerrechte durch den Nutzer in einer Art und Weise, die ihrem sozioökonomischen Zweck (im Sinne von Artikel 140 des Bürgerlichen Gesetzbuches) oder den Grundsätzen des sozialen Zusammenlebens zuwiderläuft. Im Falle eines Missbrauchs wird Luxtrade einen entsprechenden Vermerk im Sachverständigengutachten anbringen.

9) Reparatur: nur die Beseitigung des Mangels, wie in diesen Bedingungen definiert.

10) Seriennummer/IMEI/SN - (International Mobile Equipment Identity/Serial Number) - die individuelle Identifikationsnummer des Gerätes.

die individuelle Identifikationsnummer des Geräts. Im Falle von Dual-SIM-Geräten ist dies die Seriennummer des Geräts.

Bei Dual-SIM-Geräten ist es die zuerst festgelegte IMEI-Nummer. 11.

11) LUX PROTECT-Gebühr - eine vom Nutzer zu zahlende feste Gebühr, deren Höhe vom Preis des Geräts und der Vertragsdauer abhängt und die auf der Grundlage des von Luxtrade im Voraus ausgestellten Verkaufsnachweises für die gesamte Dauer der LUX PROTECT-Garantie zu zahlen ist.

12) Reparaturstelle - das Servicezentrum von Luxtrade in der Rybnicka Straße 13 in Pszczyna.

Parteien - der Nutzer und Luxtrade gemeinsam. 14.

14) Vertrag - der zwischen dem Nutzer und Luxtrade abgeschlossene LUX PROTECT Garantievertrag. 15) Gerät - das von Luxtrade gebrandete Mobiltelefon.

15) Gerät - ein Apple-Mobiltelefon der Modelle 6s bis 14 (1) sowie Apple Watch der Serien 4, 5, 6, 7, SE, die unter den Vertrag fallen, als neues, geleastes oder gebrauchtes Gerät erworben wurden und vom Nutzer ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden, die nicht im Zusammenhang mit einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit stehen. Zum Zeitpunkt des Kaufs muss das Gerät in der Republik Polen in Verkehr gebracht worden sein und der Kauf muss durch einen Kaufnachweis bestätigt werden. Die erweiterte LUX PROTECT-Garantie ist nur dann gültig, wenn der Nutzer sich für diese Garantieoption entscheidet und den Kaufnachweis vorlegt. Wird die LUX PROTECT Garantieverlängerung nicht in Anspruch genommen, hat der Nutzer Anspruch auf die Basisgarantie ohne zusätzliche Kosten.

(1) Detaillierte Liste der Modelle: 6s, 7, 7+, 8, 8+, X, Xs, Xr, Xs Max, 11, 11pro, 11 pro Max, 12 mini, 12, 12 pro, 13, 13 mini, 13 pro, 13 pro Max, 14, 14 pro, 14 pro Max.

16 LUX PROTECT Erweiterter Garantieservice - ein Service, der dem Nutzer von Luxtrade gemäß den Bedingungen dieser LUX PROTECT Garantiekarte zur Verfügung gestellt wird und Folgendes umfasst:

1) Hotline - Entgegennahme von Schadensmeldungen und Information über den Stand der Reparatur des Geräts,

2) Reparatur der angegebenen Komponente. Die Reparatur kann einmal während der gesamten Garantiezeit im Rahmen der LUX PROTECT Garantieverlängerung erfolgen, unabhängig von den Kosten. 17.

17 LUX PROTECT BOX Service: Die LUX PROTECT Extended Warranty wird zusätzlich um den Schutz des Bildschirms mit zusätzlichem Schutzglas erweitert.

18. SPA-Service: Wartungsservice, bestehend aus der Reinigung des Geräteinneren, der Reinigung des Ruflautsprechers und des Media-Mesh-Lautsprechers. Der Service wird innerhalb von maximal 7 Tagen nach Erhalt des Geräts durchgeführt. Wenn es möglich ist, den Service in einem stationären Geschäft durchzuführen, wird der Service sofort durchgeführt. 19.

19) Schäden - Schäden am Display oder Bildschirm des Geräts, die nach Abschluss des Vertrags auftreten und eine Reparatur erfordern. 20) Nutzer - eine natürliche Person, die nicht in der Lage ist, das Gerät zu nutzen.

20) Nutzer - eine natürliche oder juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Organisation, die Eigentümer des Geräts ist oder das Gerät mit Zustimmung des Eigentümers nutzt und in den Genuss der erweiterten LUX PROTECT-Garantie kommt.

21. Display - der Teil eines Mobiltelefons/Smartphones/Tablets/anderen mobilen Geräts, der zur Anzeige von Informationen (Buchstaben, Zahlen oder Grafiken) dient und in das Touchpanel integriert sein kann, sowie das Glas dieses Teils des Geräts.

(22) Luxtrade - Luxtrade II sp. z o. o. (vormals: Luxtrade sp. z o. o. sp. k.) mit Sitz in Pszczyna, Rybnicka-Straße 13, 43 - 200 Pszczyna, eingetragen im Unternehmerregister des Bezirksgerichts in Katowice, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0001082010, mit NIP: 6381825171, REGON: 3677811546, mit einem Stammkapital von 5.000 PLN, austauschbar auch als Garantiegeber bezeichnet.

23. Überflutung des Geräts - direkte Einwirkung von Flüssigkeit, einschließlich Feuchtigkeit oder Wasser, auf das Gerät.


§ 3

Abschluss, Dauer und Variante der erweiterten LUX PROTECT-Garantie 1.

1 Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten für Geräte der Smartwatch-Klasse 24 Monaten für Geräte der Smartphone-Klasse oder für einen anderen in der Erklärung auf der Grundlage des Dokuments des Verkäufers angegebenen Zeitraum geschlossen. Die Person ist ab dem Tag nach Vertragsabschluss berechtigt, den Dienst zu nutzen. Nur das auf dem Kaufbeleg angegebene Gerät kann in den Vertrag aufgenommen werden.

Die Dienstleistung kann zusammen mit dem Kauf des Geräts im Luxtrade-Netz (zum Zeitpunkt des Kaufs) oder bis zu 14 Tage nach dem Kauf erworben werden. Wenn Sie den LUX PROTECT-Service nach dem Kauf des Geräts erwerben möchten, müssen Sie das Gerät im Ausstellungsraum vorführen, um das Vorhandensein von mechanischen Schäden zu überprüfen.

Der Service kann auch für Geräte erworben werden, die außerhalb des Luxtrade-Netzes gekauft wurden, nachdem das Gerät im Rahmen des SPA-Service gewartet wurde. Im Falle einer positiven Überprüfung des Gerätezustands kann der Nutzer den Schutz des Geräts durch den Erwerb des LUX PROTECT- oder LUX PROTECT BOX-Service erweitern.

4. Im Falle der Inanspruchnahme der Dienstleistung LUX PROTECT oder LUX PROTECT BOX nach dem SPA-Service beträgt der Preis für den SPA-Service 1 PLN.

5. Der Leistungsumfang umfasst die Reparatur von Schäden, die in § 2 der Garantie definiert sind. Die erweiterte Garantie von LUX PROTECT umfasst nicht den Ersatz des Geräts durch ein neues oder die Rückerstattung in bar.

6 Die Parteien verpflichten sich, die in der LUX PROTECT-Garantiekarte genannten Bedingungen einzuhalten. Luxtrade verpflichtet sich insbesondere, Garantieansprüche während der Laufzeit der LUX PROTECT Garantieverlängerung zu den in der LUX PROTECT Garantiekarte genannten Bedingungen zu erfüllen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Gebühr innerhalb der in den Verkaufsunterlagen angegebenen Frist zu zahlen.

7 Hat der Nutzer als Verbraucher oder als natürliche Person, die einen Vertrag abschließt, der in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit steht, einen Fernabsatzvertrag abgeschlossen und ist der Vertrag für diese Person nicht beruflicher Natur, der sich insbesondere aus dem Gegenstand ihrer gewerblichen Tätigkeit ergibt, die auf der Grundlage der CEIDG-Regelungen zur Verfügung gestellt wird, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach dessen Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Hierzu sollte der Nutzer eine entsprechende Willenserklärung an Luxtrade richten.

(8) Im Falle der zusätzlichen Nutzung der LUX PROTECT BOX (zusätzlicher Schutz des Bildschirms) und des Rücktritts vom Vertrag wird der Wert der Gebühr für die LUX PROTECT Garantieverlängerung (ohne die Kosten für das Schutzglas und dessen Einbau) erstattet.

9) Im Falle des Rücktritts von der LUX PROTECT Garantieverlängerung wird die Gebühr vollständig zurückerstattet. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Die LUX PROTECT-Garantieverlängerung kann nicht gekündigt werden. Die LUX PROTECT-Garantie erlischt durch die in der LUX PROTECT-Garantiekarte genannten Ereignisse.

11. Die Gebühr wird im Voraus für den gesamten Garantiezeitraum erhoben.

12. Die verlängerte LUX PROTECT-Garantie erlischt am Ende des Zeitraums, für den sie gewährt wurde, nachdem die erste Reparatur durchgeführt wurde oder wenn Luxtrade erkennt, dass ein Missbrauch stattgefunden hat. In diesem Fall wird dem Nutzer die Gebühr für jeden Kalendermonat der noch nicht begonnenen LUX PROTECT Garantieverlängerung zurückerstattet, außer im Falle der Durchführung einer Reparatur.


§ 4

Form und Art der Meldung eines Mangels

Um eine Reparatur in Anspruch zu nehmen, muss der Nutzer den Mangel durch eine Nachricht an die folgende Adresse melden

E-Mail: kontakt@luxtrade.pl oder durch einen Anruf bei der Hotline unter der Rufnummer: 729 053 053, innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Auftreten des Schadens. Die folgenden Informationen/Dokumente sind für die Meldung erforderlich:

1) der Name des Nutzers,

2) Beschreibung des Schadens am Gerät,

3) die Adresse, an die das Gerät nach der Reparatur zurückgeschickt wird, sowie die Angaben zum Absender bzw. Empfänger der Sendung,

4) Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der die Hotline den Nutzer erreichen kann,

5) Angaben zu Hersteller, Modell und Seriennummer/IMEI/SN-Nummer des Geräts,

6) Kopie des Kaufnachweises,

7) das Datum des Schadens,

8) Bestätigung des Benutzers über die Deaktivierung der Sperre des Geräts, die die Reparatur verhindert,

9) sonstige von der Betriebszentrale angeforderte Informationen, soweit diese für die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen der LUX PROTECT Garantieverlängerung im Rahmen dieser LUX PROTECT Garantiekarte erforderlich sind.

(2) Die Schadensmeldung gilt an dem Tag als angenommen, an dem Luxtrade bestätigt, dass der Nutzer alle in Satz 1 genannten Informationen und Unterlagen korrekt und vollständig vorgelegt hat.

3. Eine Schadensmeldung gilt an dem Tag als angenommen, an dem Luxtrade bestätigt, dass der Nutzer alle in Absatz 1 genannten Informationen und Dokumente korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.

(4) Der Nutzer muss das Gerät zur Reparatur einreichen, indem er:

1) Zusendung per Kurier an die Adresse von Luxtrade ul. Rybnicka 13 43 - 200 Pszczyna;

2) Übergabe in einem der Ausstellungsräume des Unternehmens, deren Liste unter www.luxtrade.pl/kontakt zu finden ist;

Vor der Übergabe des Geräts ist der Nutzer verpflichtet:

1) die im Gerät gespeicherten Daten zu sichern, die während der Reparatur gelöscht werden können,

2) SIM-Karten, Speicherkarten und Pay-Pass-Aufkleber aus dem Gerät entfernen,

3) Schlösser und andere Merkmale, die den Zugang zum Gerät erschweren, zu entfernen - sofern möglich,

4) schützen Sie das Gerät während des Transports, um weitere Schäden und Kontakt mit Feuchtigkeit zu vermeiden,

5) bringen Sie keine Dokumente mit personenbezogenen Daten an dem zu versendenden Gerät an.

6) persönliche Daten und Fotos für die Dauer der Reparatur aus dem Gerät zu entfernen. Luxtrade informiert über die Möglichkeit, auf dem Gerät gespeicherte Daten ohne Kenntnis des Inhalts zu löschen (z.B. durch Zurücksetzen auf Werkseinstellungen), falls dies erforderlich ist und dem Nutzer daraus keine Ansprüche erwachsen, was der Nutzer durch das Lesen dieser AGB anerkennt.

5 Im Falle eines Schadens ist es dem Nutzer untersagt, Änderungen oder Reparaturen an den Geräten vorzunehmen.


§ 5

Zeitplan für Reparaturen

1 Luxtrade garantiert:

1) Die Reparaturen werden innerhalb von 14 Werktagen nach Anlieferung des Geräts in der Reparaturwerkstatt durchgeführt.

(2) Luxtrade haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Absatz 1 genannten Fristen, wenn:

1) die vom Nutzer angegebenen Daten gemäß § 4.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwahr oder veraltet waren.

2) die Sperre des Geräts nicht aufgehoben wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre,

3) der Nutzer hat die Seriennummer/IMEI/SN-Nummer nicht angegeben.

4) die Beseitigung des Mangels die Zustimmung des Nutzers zur Zahlung eines Aufpreises oder der Kosten der Reparatur erfordert.

5) die für die Reparatur erforderlichen Teile nicht verfügbar sind.

Diese Fristen verlängern sich um die Zeit, die notwendig ist, um die Informationen zu vervollständigen oder die Hindernisse zu beseitigen.


§ 6

Besondere Pflichten des Nutzers und zusätzliche Vorbehalte

1) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere zu:

1) Das Gerät ohne Fotos und andere persönliche Daten zu übergeben, die er für die Dauer der Dienstleistung auf ein anderes Gerät überträgt.

2) Das Gerät ohne Tasche und ohne zusätzliches Zubehör (z.B. Kopfhörer) zu liefern. Wenn dieses Zubehör mitgeliefert wird, kann es auf Risiko des Nutzers dauerhaft entfernt werden.

3) Die in Abs. 4 genannte Art der Lieferung des Geräts zu wählen. 4 Abs. 4, und im Falle der Wahl eines Kurierdienstes, das Gerät für die Zeit des Versands angemessen zu schützen.

2. Während der Reparatur behält sich Luxtrade das Recht vor, das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen, was den Verlust der auf dem Gerät gespeicherten Daten zur Folge haben kann.

(3) Luxtrade behält sich das Recht vor, die Reparatur mit neuen oder wiederhergestellten Komponenten durchzuführen. Bei neuen Bauteilen kann es sich um Originalkomponenten mit Eigenschaften handeln, die mit nicht vom Hersteller hergestellten Originalkomponenten vergleichbar sind, oder um Ersatzkomponenten, je nach Marktverfügbarkeit der Komponenten. In jedem Fall haftet Luxtrade gegenüber dem Nutzer für Teile und Montage auf der Grundlage der allgemein gültigen Vorschriften.

(4) Luxtrade behält sich die Möglichkeit vor, dass nach einem Austausch die Meldung "Es kann nicht überprüft werden, ob dieses iPhone ein Originaldisplay hat" oder eine andere gleichwertige Meldung erscheint. Diese Meldung beeinträchtigt die Leistung des Gerätes nicht und ist ein normales Phänomen bei dieser Art von Reparatur.


§ 7

Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

Folgende Punkte sind von der LUX PROTECT Garantieverlängerung nicht abgedeckt

1) Schäden an Geräten, die vom Benutzer oder von Dritten, einschließlich anderer (nicht von Luxtrade betriebener) Servicestellen, modifiziert und verändert wurden.

2) Geräte, die mit nicht zweckbestimmter Software oder mit Software aus einer nicht vom Hersteller autorisierten Quelle geladen wurden, oder bei denen festgestellt wurde, dass sie nicht über das neueste System-Update verfügen.

3) Geräte, für die Luxtrade auf der Grundlage der Garantie oder der Basisgarantie verantwortlich ist, wenn der Nutzer wählt, welche Berechtigung er in Anspruch nimmt.

4) Schäden, die nicht durch mechanische Einwirkungen (Überspannung) entstanden sind.

5) Schäden, die durch Überschwemmung oder Feuchtigkeit des Geräts verursacht wurden.

6) Schäden ästhetischer Natur (Kratzer, Dellen, Abschürfungen), die die Funktion des Geräts nicht beeinträchtigen.

7) Allmähliche Verschlechterung durch natürliche Abnutzung und Verschleiß;

8) Wiederholte Reparaturen desselben Geräts gemäß § 2.16.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesem Fall ist jedoch ein kostenpflichtiger Service möglich.

9) Zubehör wie Etuis, Schutzfolien, Gläser usw. werden nicht erstattet. Wenn die Folie entfernt werden muss, ist sie zu entsorgen.

2) In den Fällen, die nicht durch den LUX PROTECT Service abgedeckt sind, trägt der Nutzer die Kosten für den Versand und die Reparatur - sofern er sich dafür entscheidet.


§ 8

Verarbeitung von personenbezogenen Daten 1.

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (RODO) und dem Datenschutzgesetz vom 10. Mai 2018. (d.h. Gesetzblatt 2018, Punkt 1000 in der geänderten Fassung).

(2) Im Hinblick auf die Erbringung von Garantieleistungen durch LUX PROTECT im Rahmen dieser Garantiekarte ist Luxtrade der für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers Verantwortliche.

3. Der vollständige Inhalt der Informationsklausel des Verwalters der personenbezogenen Daten des Nutzers kann unter https://luxtrade.pl/content/12-klauzula-rodo eingesehen werden.

4. Der Nutzer ist verpflichtet, seine persönlichen Daten, insbesondere seine Kontaktdaten, unverzüglich zu aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben.


§ 9

Beanstandungen und Schlussbestimmungen

(1) Beanstandungen sind per E-Mail zu richten an: reklamacje@luxtrade.pl

(2) Luxtrade wird auf Beschwerden innerhalb einer Frist von höchstens 14 Tagen nach Eingang der Beschwerde reagieren.

(3) Der Nutzer hat die Möglichkeit, außergerichtliche Wege zur Beilegung von Beschwerden und Ansprüchen zu nutzen, gemäß den Regeln, die unter www.uokik.gov.pl in der Rubrik "Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten" aufgeführt sind. Insbesondere kann der Verbraucher die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen über die Online-Plattform ODR (Online Dispute Resolution) in Anspruch nehmen, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Auf die vorliegenden Bedingungen ist das Recht der Republik Polen anwendbar. (4) Alle Streitigkeiten, die sich aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ergeben, werden von einem ordentlichen polnischen Gericht entschieden, das für den Sitz von Luxtrade zuständig ist, mit Ausnahme von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und natürlichen Personen, die einen Vertrag abschließen, der in direktem Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit steht, wenn der Vertrag für diese Person nicht beruflicher Natur ist, der sich insbesondere aus dem Gegenstand ihrer gewerblichen Tätigkeit ergibt, die auf der Grundlage der Bestimmungen des Zentralen Registers für gewerbliche Tätigkeit und Informationen verfügbar ist.

(5) Für Käufe, die vor dem 1. Januar 2023 getätigt werden, gelten die vertraglichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Kaufs. Dies bedeutet, dass alle Bestimmungen der Garantiekarte vom Zeitpunkt des Kaufs gelten, insbesondere die Garantiebedingungen oder die Fristen für die Bearbeitung von Kundenreklamationen.

(6) Die Sprache, die in den gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Nutzer und Luxtrade verwendet wird, ist Polnisch.

7. Die Inanspruchnahme der LUX PROTECT-Garantieverlängerung setzt die Annahme der LUX PROTECT-Garantiekarte voraus.

8. Sollte sich eine Bestimmung dieser LUX PROTECT Garantiekarte als ungültig erweisen, so berührt dies nicht den Inhalt der anderen, nicht beanstandeten Bestimmungen.

Lux-Protect Übergabeprotokoll

Wie funktioniert das?

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